ESSAY Nr. 1 – Akzeptanzkriterien für Keimzahl-Monitoring im Reinraum
Eine der signifikanten Überarbeitungen im Draft des neuen Annex 1 ist die Änderung in der Limitierung der Keimzahl in der Reinraumklasse „A“. Wurde hier bisher die Vorgabe gemacht, dass in der Kernzone der aseptischen Herstellung ein maximaler Wert von „< 1“ erlaubt ist, wird nun das Limit auf „no growth“, also auf „0“ KBE/Probenahme gesetzt.
Probenahmestelle
Dies wird zukünftig eine Herausforderung werden, da im Gegensatz zur neuen Forderung der derzeitige Wert ein Durchschnittswert je Probenahmestelle (Luftkeimzahl, Sedimentationsplatte, Abklatschplatte)1) ist, somit theoretisch bei einer Probeziehung auch die Zahl von 1 Keim überschritten werden kann. Die neue Vorgabe impliziert gemäß allgemeinem GMP-Verständnis, dass das Auftreten eines Keimes sofort in einer Untersuchung im Zuge des firmeneigenen Abweichungsmanagements mündet, wobei hier mit einer größtmöglichen Wahrscheinlichkeit die Ursache der Herkunft des Keimes gefunden werden soll.
Forderung im neuen Annex 1
Bezieht man hierzu noch die Forderung im neuen Annex 1 in die laufende Diskussion mit ein, dass zukünftig eine vollständige Überwachung des Reinraumes von außen, also außerhalb der A/B-Zone, möglich sein soll (empfohlen werden konkret geeignete Fenster oder Kamerasysteme), so stellt dies eine neue Herausforderung dar. So wird in FDA-Inspektionen bereits erwartet, dass eine Überwachung der Aktivitäten (Quality Oversight) gezielt in die Bewertung von Keimbefunden einfließt, um eine größtmögliche Korrelation zwischen durchgeführtem Musterzug und stattgefundenem Event herzustellen.
Für den pharmazeutischen Hersteller
Das bedeutet in der Interpretation des neuen Annex 1 für den pharmazeutischen Hersteller: Aufbau einer dokumentierten Überwachung des Reinraumes mit zeitlicher Zuordnung von Probenzug/Monitoring und tatsächlich stattgefundenen Events im Reinraum. Eine spannende Aufgabe!!
Quelle: 1) ZLG Aide memoire „Überwachung von Sterilherstellern“