GMP-Reagenzien-Management: Viele Unausgesprochene Regeln?
So unscheinbar und doch v.a. aus heutiger Sicht so gewichtig: Mit Abschnitt 6.19 des Kapitel 6 im EU GMP Leitfaden stieg der Aufwand für die Durchführung von analytischen Prüfungen erneut deutlich:
6.19 Special attention should be given to the quality of laboratory reagents, solutions, glassware, reference standards and culture media. They should be prepared and controlled in accordance with written procedures. The level of controls should be commensurate to their use and to the available stability data.
Miniatur-Herstellanweisung
Das bedeutet bei strikter Auslegung, dass für jeden betroffenen Artikel eine Miniatur-Herstellanweisung und damit sinnhaft auch eine Spezifikation erstellt werden sollten – und alles natürlich unter Einbindung in die übliche Dokumentenlenkung. Nein, das war bisher in diesem Umfang keine explizite Forderung, auch wenn es stillschweigend in Inspektionen zum Teil erwartet wurde.
Damit nicht genug: um festzulegen ob und wie häufig z.B. ein Reagenz selbst analytisch geprüft werden muss, sind nun – bei strikt wörtlicher Auslegung – Stabilitätsdaten heranzuziehen(!).
Arzneibuch-Beschreibungen
Fragen die offen bleiben gibt es genug: Können Arzneibuch-Beschreibungen (soweit vorhanden) eigene schriftliche Herstellanweisungen für Reagenzien ersetzen? Gelten Verfalldaten oder Re-Test-Daten von Reagenzienlieferanten im weitesten Sinne auch als Stabilitätsdaten (und das ist bis heute einfach nicht klar)? Habe ich bei einer Änderung des Herstellers eines Ausgangs-Reagenz alles über ein Change-Control Verfahren zu dokumentieren, sprich – ist dies eine ´wesentliche´ Änderung?
Keine Fußnoten, kein Q&A Dokument der EMA – bis jetzt. Jedoch ist die Konsequenz der Nicht-Einhaltung des Abschnittes 6.19 ist klar: im Extremfall können Analysenergebnisse in Frage gestellt werden, und Nachtestungen von bereits vermarkteten Produkten können als Folgemaßnahmen notwendig werden. Wo Ergebnisse in die Bewertung kritischer Vorfälle (z.B. OOS-Ereignisse) eingingen, kann auch dort eine Neubewertung angezeigt sein.
Unsere Empfehlung: Der Gesetzgeber hat hier offensichtlich mit Absicht langjährig unausgesprochene Forderungen nun doch deutlich klarer festgeschrieben. Wenn Ihr Labor hier Lücken haben sollte, schieben Sie das Thema nicht auf, sondern legen sie jetzt einen Aktionsplan zur Behebung fest! Definitiv besser, als erst dann zu reagieren, wenn das Kind in den (GMP-Inspektions-)Brunnen gefallen ist…
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Vita
- COO Experts Institut
- Senior Project Consultant
- Apotheker
- Langjährige internationale Projekttätigkeit in Europa, Nordamerika, Asien, Russland
- Sachkundige Person (D – AMG, AMWHV, CH – HMG, AMBV)
- Breite Compliance Expertise im Commercial (c)GMP- und Development GMP-Bereich (IMP-GMP)
- Langjähriger Third-Party GMP-Auditor (GMP- und Non-GMP)
- GMP/GDP-Trainer seit 2010
- Quality Culture Mediator
- Trained in cross-cultural aspects of communication, contextualization, and cultural anthropology as part of an MA.MIn and DIcs enrollment at Grace College&TS, US.
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